Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Aachen ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Dialogportal www.XYZ.de der Stadt Aachen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Dialogportal ist mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dokumente, die auf dem Dialogportal verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei.
  • Die Kartenanwendungen sind mit Screenreader-Anwendungen nur eingeschränkt nutzbar.
  • Fotos haben teilweise keinen Alternativtext.

Die wer denkt was GmbH (als technischer Dienstleister) und die Stadt Aachen sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren. Vorgesehen ist die Überarbeitung der Kartenanwendungen, um eine barrierearme Nutzung auch mit Screenreader-Anwendungen zu ermöglichen. Geplant ist zudem, zukünftig auch Fotos mit Alternativtexten zu versehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Februar 2022 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18. Februar 2022 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben weitere Barrieren bei der Nutzung des Dialogportals entdeckt und möchten darauf hinweisen oder weitere Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit erhalten? Hierfür können Sie gerne das unten stehende Formular verwenden.
Sie können uns darüber hinaus auch eine Email an monitor [at] werdenktwas.de senden, hier nehmen wir Ihre Anregungen zur Barrierefreiheit dieser Internetseite ebenfalls entgegen.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen

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